AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag

Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.
  • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  • Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehaus-aufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  • Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses beschränkt.
  • Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Monate.
  • Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gästehauses auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  • Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte.
  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Anfallende Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
  • Die Preise können vom Gästehaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.Rechnungen des Gästehauses sind bar zu begleichen. Eventuell vereinbarte Bezahlung per Rechnung des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 1 Woche ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz oder dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus der eines höheren Schadens vorbehalten.
  • Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden betragen jedoch ohne Vereinbarung 50% des Gesamtbetrages .Buchungen, die im Zusammenhang mit einem Frühbucherrabatt stehen sind grundsätzlich mit einer Anzahlung in Höhe von 50 % verbunden. Frühbucherbuchungen sind nicht stornierbar. Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gästehauses oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
    Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche. des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  • Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  • Entgegen den dem Hotel grundsätzlich zustehenden Schadenanspruch bieten wir dem Gast

Individualkunden und Gruppen bis 20 Personen

  • bei Storno bis zum 60. Tag vor vereinbartem Anreisetag – keine Stornokosten
  • bei Storno bis zum 30. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 50 % des Leistungspreises (Zimmer und Ferienwohnung)
  • bei Storno bis zum 20. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 70 % des Leistungspreises (Zimmer und Ferienwohnung)
  • bei Storno bis zum 10. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 90 % des Leistungspreises(Zimmer und Ferienwohnung

V. Rücktritt des Gästehauses

  • Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. angefallene Storno und weitere entstandene Kosten sind zu ersetzen.
  • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen ,z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist.- ein Verstoß gegen Geltungsbereich II.2 vorliegt.
  • Das Gästehaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Gästehauses

  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich in den Zimmern keine Tresore befinden. Bei Abhandenkommen von Gegenständen Wertgegenständen Geld etc. wird vom Gästehaus keinerlei Haftung übernommen und der Gast verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche. In unserem Haussafe können zu den Öffnungszeiten Wertgengestände bis zu einem Wert von 1500 Euro deponiert werden. Darüber hinaus übernimmt das Gästehaus keinerlei Haftung. Sondervereinbarung möglich. Die Nutzung des Safes für Bargeld und Wertsachen zu empfehlen. Für eingebrachte Sachen im Safe haftet das Gästehaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, jedoch höchstens 1500,00 EUR sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 750,00 EUR. Das Gästehaus haftet für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung an eingebrachten Gegenständen, Geld, Wertpapieren oder sonstigen Exponaten nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden des Gästehauses oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Leistungsnehmers/Geschädigten beträgt 3 Monate ab Beendigung des Vertrages. Das Gästehaus haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses zurückzuführen sind .Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Für die unbeschränkte Haftung des Gästehauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Soweit dem Kunden für ein Auto ,Fahrrad oder sonstigem Gegenstand ein Stellplatz/Parkplatz in der Gästehausgarage, ein Sellplatz/Parkplatz Parkplatz auf dem Gelände des Gästehauses, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande .Es besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses. Eine Haftung des Gästehauses entfällt, ausgenommen für grobes Verschulden des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Gästehauses abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge/Fahrräder,sämtlicher Gesgenstände und deren Inhalte haftet das Gästehaus generell nicht, Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gästehauses. Bei Verschmutzungen der Park-Stellplätze und des Geländes durch abgestellte Fahrzeuge hat der Verursacher sämtliche Kosten der Beseitigung zu tragen, die durch diese Verschmutzung entstanden sind.Desweiteren sind das Fahrzeug/Gegenstand innerhalb 30 min nach bekanntwerden zu beseitgen.
  • Weckaufträge können eventuell vom Gästehaus ausgeführt werden Schadenersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
  • Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  • Im Gästehaus gelten die landesrechtlichen Vorschriften zum Nichtraucherschutz. Der Leistungsnehmer hat diese zu beachten und den diesbezüglichen Weisungen des Gästehauses und seiner Erfüllungsgehilfen nachzukommen. Der Leistungsnehmer haftet bei eigenen Verstößen gegen die Vorschriften persönlich und stellt das Gästehaus von sämtlichen Ansprüchen Betroffener (z. B. Schadensersatz/Schmerzensgeld etc.) oder staatlicher Institutionen (z. B. Bußgeld etc.) hiermit ausdrücklich frei. Sind Rauchmelder in den Zimmern angebracht und werden diese durch Missachtung der Vorschriften ausgelöst haftet der Kunde für die daraus resultierenden Kosten.
  • Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Gästehauses nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars des Hotels und für abhandengekommene Einrichtungsgegenstände übernimmt der Gast die Haftung und leistet Schadensersatz .Notwendige Reinigungsarbeiten, die nicht der Regel entsprechen bzw über das übliche Maß hinausgehen sind voll zu erstatten.Eine Benachrichtigung erfolt innerhalb 24 Stunden durch Email,Post, sms
  • Es findet generell kein Wechsel der Bettwäsche innerhalb 7 Tagen statt. Sollte dies nötig oder gewünscht werden werden Kosten in Höhe von 10 euro pro Bett fällig
  • Das Gästehaus forscht bei verlorenen oder zurückgelassenen Sachen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nach. Fundstücke werden dem Eigentümer unfrei übersandt. Das Gästehaus übernimmt keine Kosten oder Haftung für Fundstücke und deren Versendung. Für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, Geld, Wertpapieren oder sonstigen Exponaten durch Dritte, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückbehaltung oder Minimierung von Zahlungen ist unzulässig.
  • Das Mitbringen und Zubereiten von Speisen und Getränken, das Mitbringen von Tieren sowie die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. Der Aufenthalt von Tieren in allen Bereichen ist aus hygienischen und sanitären Gründen generell verboten.
  • Aufgrund des Baujahres des Gästehaus entspricht der Schallschutz der neuesten Din.Dies wird ohne Einschränkungen akzeptiert.
  • Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern in der Werbung durch Printmedien, elektronische Medien, Angeboten und Bestätigungen bleibt vorbehalten.
  • Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückbehaltung oder Minimierung von Zahlungen ist unzulässig.
  • Die Zimmer/Appartement des Dachgeschosses können klimatisiert werden. Dieses Angebot ist für das Gästehaus freibleibend und ist im Leistungsumfang nicht enthalten. Das Gästehaus ist nicht verpflichtet diese bereitzustellen.
  • Es gelten die gesetzlichen Ruhezeiten. Bei 2 maliger Missachtung dieser Ruhezeiten ist das Gästehaus berechtigt den Aufnahmevertrag sofort zu kündigen. Sämtliche anfallende und bereits angefallene und vereinbarte Kosten sind vom Verursacher (Ruhestörer) zu tragen.
  • Frühstücken ist täglich nur von 8.00 bis 10.00 Uhr möglich. Das Mitnehmen von Lebensmitteln ist nicht gestattet und muss ersetzt werden.
  • Das Reinigen der Zimmer ist täglich nur von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr möglich. Die Reinigung nach 11.00 Uhr ist nicht möglich und berechtigt den Kunden nicht zur Kürzung des vereinbarten Zimmerpreises.
  • Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage des geltenden Datenschutzgesetzes zur Durchführung des Vertrages, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung und um Ihnen Informationen über unsere aktuellen Angebote und Preise zuzusenden. Dies umfasst beispielsweise, Ihnen per E-Mail oder Post bestimmte unserer Angebote vorzustellen, die Ihr Interesse finden könnten. Ihre Daten werden bei uns gespeichert Beteiligte dritte Dienstleister (z. B. Gästeämter) erhalten Ihre persönlichen Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung zur Abwicklung Ihrer Reise.. Wenn Sie künftig keine Informationen und Angebote mehr erhalten wollen, können Sie bei uns der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.

VIII. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gästehauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses.
  • Es gilt deutsches Recht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.